Leasingrückgabe · Rücknahmegutachten · Gegenprüfung
Bei der Leasingrückgabe werden normale Gebrauchsspuren schnell als kostenpflichtige Schäden abgerechnet. Mit einem unabhängigen Leasing Gutachten vor der Rückgabe wissen Sie, welche Forderungen berechtigt sind – und vermeiden überhöhte Nachzahlungen.
Kurz erklärt
Ein Leasing Gutachten – auch Leasingrückgabe- oder Rücknahmegutachten – dokumentiert den Zustand eines Leasingfahrzeugs zum Rückgabezeitpunkt. Der unabhängige KFZ-Sachverständige unterscheidet dabei zwischen normalen Gebrauchsspuren, die mit den Leasingraten abgegolten sind, und echten Schäden, für die ein Minderwert berechnet werden darf.
Leasinggesellschaften beauftragen häufig eigene Gutachter. Ein eigenes Gutachten vorab – oder eine Gegenprüfung, wenn die Rechnung schon da ist – verschafft Ihnen eine neutrale Grundlage für die Verhandlung und führt oft zu einer deutlich geringeren Nachforderung.
Idealer Zeitpunkt
4–6 Wochen vor der Rückgabe
Ergebnis
Zustandsbericht mit Fotos
Vorteil
Kleine Schäden vorab günstig beheben
Auch möglich
Prüfung erhaltener Forderungen
Streitpunkte
Einzelne Steinschläge und feine Kratzer gelten meist als normale Abnutzung – durchgehende Lackschäden nicht.
Bordsteinschäden an Felgen und Profiltiefe der Reifen sind häufige Abrechnungsposten.
Kleine Dellen lassen sich oft günstig ausbeulen, bevor sie teuer abgerechnet werden.
Verschleiß an Sitzen ist normal – Brandlöcher, Risse oder starke Verschmutzung nicht.
Steinschläge in der Frontscheibe können je nach Lage und Größe als Schaden gewertet werden.
Fehlende Schlüssel, Serviceheft-Einträge oder Zubehör werden häufig pauschal berechnet.
Prüfumfang
Wir prüfen Ihr Leasingfahrzeug so, wie es auch die Leasinggesellschaft tun wird – nur neutral und in Ihrem Interesse.
Kosten & Nutzen
Die Kosten für ein Leasing Gutachten trägt der Leasingnehmer. Da Nachforderungen der Leasinggesellschaft schnell einen höheren dreistelligen oder vierstelligen Betrag erreichen, rechnet sich die Prüfung in vielen Fällen.
Sie erhalten vorab ein verbindliches Angebot. Für Firmenkunden und Fuhrparks mit mehreren Rückgaben erstellen wir gern ein individuelles Angebot.
Vor der Rückgabe
Zustand dokumentieren und gezielt nur die Schäden beheben, deren Reparatur sich lohnt.
Nach der Rückgabe
Wir prüfen das Gutachten und die Rechnung der Leasinggesellschaft auf überhöhte Positionen.
Firmenkunden
Mehrere Fahrzeuge effizient prüfen – mit einheitlicher Dokumentation.
Ablauf
Am besten einige Wochen vor dem Rückgabetermin – dann bleibt Zeit für Reparaturen.
Vollständige Zustandsaufnahme mit Fotos und Lackschichtmessung bei Ihnen vor Ort.
Sie erfahren, was als Gebrauchsspur gilt, was als Schaden – und was sich zu reparieren lohnt.
Mit unserem Bericht in der Hand verhandeln Sie auf Augenhöhe mit der Leasinggesellschaft.
Was gilt bei der Leasingrückgabe als normale Abnutzung?
Als normale Abnutzung gelten Spuren, die bei vertragsgemäßem Gebrauch entstehen – etwa einzelne kleine Steinschläge, leichte Kratzer im Lack oder abgenutzte Sitzbezüge passend zu Alter und Laufleistung. Schäden wie Dellen, Risse oder Unfallfolgen dürfen dagegen berechnet werden.
Muss ich das Gutachten der Leasinggesellschaft akzeptieren?
Nicht ungeprüft. Viele Leasingverträge sehen vor, dass bei Uneinigkeit ein unabhängiger Sachverständiger hinzugezogen werden kann. Prüfen Sie Ihren Vertrag – wir unterstützen Sie mit einer neutralen Gegenprüfung.
Wann ist der beste Zeitpunkt für ein Leasing Gutachten?
Ideal sind vier bis sechs Wochen vor der Rückgabe. Dann bleibt genug Zeit, kleinere Schäden kostengünstig beheben zu lassen, bevor die Leasinggesellschaft sie zu ihren Konditionen abrechnet.
Lohnt sich eine Reparatur vor der Rückgabe?
Oft ja – zum Beispiel beim Ausbeulen kleiner Dellen ohne Lackieren oder bei Smart-Repair an Felgen. Bei größeren Schäden kann es günstiger sein, den Minderwert zu zahlen. Unser Bericht zeigt Ihnen, was in Ihrem Fall wirtschaftlich sinnvoll ist.
Prüfen Sie auch Firmenwagen und Fuhrparks?
Ja. Für Unternehmen mit mehreren Leasingfahrzeugen übernehmen wir die Prüfung vor der Rückgabe und dokumentieren alle Fahrzeuge einheitlich – im Kreis Heinsberg, in der Städteregion Aachen und Umgebung.