Verkehrsunfall mit zwei Fahrzeugen – Unfallgutachten vom unabhängigen KFZ-Sachverständigen

Unfallgutachten · Haftpflichtschaden · Kaskoschaden

Schadensgutachten & Unfallgutachten in Übach-Palenberg.

Nach einem Unfall entscheidet das Gutachten darüber, wie viel Geld Sie von der Versicherung erhalten. Als unabhängiger KFZ-Sachverständiger dokumentieren wir Ihren Schaden vollständig – vor Ort, schnell und gerichtsfest. Bei unverschuldetem Unfall für Sie in der Regel kostenfrei.

Kurz erklärt

Was ist ein Schadensgutachten?

Ein Schadensgutachten – auch Unfallgutachten oder Haftpflichtgutachten genannt – ist ein schriftliches Beweisdokument eines unabhängigen KFZ-Sachverständigen. Es hält fest, welche Schäden durch einen Unfall entstanden sind, was die fachgerechte Reparatur kostet und welche weiteren Ansprüche Ihnen zustehen, etwa Wertminderung oder Nutzungsausfall. Die Versicherung reguliert Ihren Schaden auf Grundlage dieses Gutachtens.

Ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt nennt nur die Reparaturkosten. Ein Gutachten geht weiter: Es sichert Beweise, bewertet Vorschäden, ermittelt den Wiederbeschaffungswert und ist vor Gericht verwertbar. Deshalb ist ein unabhängiges Unfallgutachten bei jedem größeren Schaden die sicherste Grundlage für Ihre Ansprüche.

Dauer

Gutachten meist innerhalb von 24 Stunden

Kosten für Sie

0 € bei unverschuldetem Unfall

Sinnvoll ab

ca. 750 € Schadenshöhe

Besichtigung

Vor Ort – dort, wo Ihr Fahrzeug steht

Praxisfall: schwerer Frontschaden – Unfallgutachten vom KFZ-Sachverständigen Weinberg

Frontschaden

Praxisfall: verbeulte Fahrzeugtür bei einem Haftpflichtschaden

Türschaden

Praxisfall: eingedrückter Kotflügel nach Unfall – Unfallgutachten

Kotflügel

Praxisfall: Schaden am hinteren Seitenteil – Unfallgutachten

Seitenteil

Praxisfall: Streifschaden an Kotflügel und Tür – Schadensgutachten

Streifschaden

Leistungsumfang

Was unser Unfallgutachten enthält

Wir erfassen jeden Schaden lückenlos und kalkulieren nach Herstellervorgaben. So fehlt keine Position, die Ihnen zusteht – und die Versicherung hat keinen Spielraum zum Kürzen.

  • Reparaturkosten inklusive Ersatzteile, Arbeitszeit und Lackierung
  • Merkantile Wertminderung – der Wertverlust Ihres Fahrzeugs trotz Reparatur
  • Wiederbeschaffungs- und Restwert bei wirtschaftlichem Totalschaden
  • Nutzungsausfall bzw. passende Mietwagenklasse und Reparaturdauer
  • Ausführliche Fotodokumentation zur Beweissicherung
  • Abgrenzung von Vorschäden und reparierten Altschäden

Praxisfall: Streifschaden an Kotflügel und Tür – Schadensgutachten

Anlässe

Wann Sie ein Schadensgutachten brauchen

01

Unverschuldeter Unfall

Beim Haftpflichtschaden haben Sie freie Gutachterwahl – die Kosten trägt in der Regel die gegnerische Versicherung.

02

Kaskoschaden

Bei Teil- oder Vollkasko stimmen wir das Vorgehen mit Ihrer Versicherung ab und dokumentieren den Schaden neutral.

03

Verdacht auf Totalschaden

Wir ermitteln Wiederbeschaffungswert und Restwert, damit Sie wissen, ob sich eine Reparatur lohnt.

04

Wild-, Hagel- & Sturmschaden

Elementarschäden sauber dokumentiert – als Grundlage für die Regulierung durch Ihre Teilkasko.

05

Parkschaden & Fahrerflucht

Beweissicherung für Polizei und Versicherung – auch wenn der Verursacher noch nicht feststeht.

06

Streit mit der Versicherung

Die Versicherung kürzt oder legt ein eigenes Gutachten vor? Wir prüfen und erstellen ein unabhängiges Gegengutachten.

Kosten

Wer zahlt das Unfallgutachten?

Haben Sie den Unfall nicht verschuldet, muss die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung Ihren gesamten Schaden ersetzen. Nach ständiger Rechtsprechung gehören dazu auch die Kosten für ein unabhängiges Gutachten.

Sie müssen nicht in Vorleistung gehen: Wir rechnen in der Regel direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Auf Wunsch übernimmt ein Partneranwalt für Verkehrsrecht die Kommunikation – dessen Kosten trägt bei unverschuldetem Unfall ebenfalls die Gegenseite.

Haftpflichtschaden

Für Sie in der Regel 0 €

Die gegnerische Versicherung trägt Gutachten, Anwalt und Nutzungsausfall bzw. Mietwagen.

Teilschuld

Anteilige Erstattung

Bei geteilter Haftung werden die Gutachterkosten entsprechend der Haftungsquote erstattet.

Kaskoschaden

Nach Absprache

Bei Teil- und Vollkasko klären wir vorab mit Ihnen und Ihrer Versicherung, wie das Gutachten abgerechnet wird.

Ablauf

So läuft Ihr Unfallgutachten ab

01

Kontakt aufnehmen

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie per WhatsApp – rund um die Uhr. Wir vereinbaren kurzfristig einen Termin.

02

Besichtigung vor Ort

Wir kommen zu Ihrem Fahrzeug, fotografieren und vermessen den Schaden und prüfen auf Vorschäden.

03

Gutachten in 24 h

Sie erhalten Ihr vollständiges, gerichtsfestes Schadensgutachten – meist innerhalb eines Tages.

04

Regulierung & Anwalt

Wir leiten das Gutachten weiter, auf Wunsch setzt ein Partneranwalt Ihre Ansprüche durch.

FAQ

Häufige Fragen zum Schadensgutachten

Noch Fragen? Wir beraten Sie kostenlos am Telefon: 0176 205 518 60

Was ist der Unterschied zwischen Schadensgutachten und Kostenvoranschlag?

Ein Kostenvoranschlag nennt nur die voraussichtlichen Reparaturkosten. Ein Schadensgutachten dokumentiert zusätzlich Wertminderung, Nutzungsausfall, Wiederbeschaffungswert und Vorschäden und dient als Beweismittel – auch vor Gericht. Bei Schäden über der Bagatellgrenze von rund 750 € ist ein Gutachten deshalb die bessere Wahl.

Muss ich das Gutachten der gegnerischen Versicherung akzeptieren?

Nein. Als Geschädigter dürfen Sie einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Ein von der Versicherung beauftragter Gutachter arbeitet in deren Auftrag – ein eigenes Gutachten schützt Sie vor zu niedrigen Bewertungen.

Was ist merkantile Wertminderung?

Auch nach einer fachgerechten Reparatur gilt ein Fahrzeug als Unfallwagen und erzielt beim Verkauf einen geringeren Preis. Diesen Wertverlust nennt man merkantile Wertminderung. Wir berechnen ihn im Gutachten, damit Sie ihn von der Versicherung ersetzt bekommen.

Bekomme ich Nutzungsausfall, wenn ich keinen Mietwagen nehme?

In der Regel ja. Wenn Sie während der Reparatur auf einen Mietwagen verzichten, steht Ihnen eine Nutzungsausfallentschädigung pro Tag zu. Die Höhe richtet sich nach der Fahrzeugklasse, die Dauer nach der im Gutachten festgestellten Reparaturzeit.

Was passiert bei einem wirtschaftlichen Totalschaden?

Liegen die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert, spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden. Wir ermitteln Wiederbeschaffungs- und Restwert. Sie erhalten dann in der Regel die Differenz und können das Fahrzeug zum Restwert verkaufen.

Kann ich nach dem Gutachten selbst entscheiden, ob ich reparieren lasse?

Ja. Sie können in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren lassen oder den Schaden auf Basis des Gutachtens fiktiv abrechnen lassen und sich den Betrag (ohne Mehrwertsteuer) auszahlen lassen. Wir erklären Ihnen gern die Vor- und Nachteile beider Wege.